Das Urteil von Kassel
Die falschen Kläger
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, daß Gemeinden befugt sind, Steuern auf die Verwendung von Einwegverpackungen und Einweggeschirr sowie -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle zu erheben. Das Urteil
[7321 Zeichen]
€ 3,80