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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 17 vom 28.04.2018 Seite 7

    Management & Recht

    Auf dem WC ist man ganz privat

    Arbeitsunfälle Bevor die Berufsgenossenschaft für die Kosten eines Unfalls aufkommt, prüft sie die Umstände genau. Sie springt nicht ein, wenn rund um die Arbeit „eigenwirtschaftliche Interessen“ verfolgt werden.

    Arbeitnehmer sind auf den Wegen zur und von der Arbeit auf der sicheren Seite, weil gesetzlich unfallversichert. Aber der Teufel steckt im Detail, wie es so schön heißt. Das zeigen einmal mehr die beiden folgenden Fälle. Eine Krankenschwester fuh

    [3138 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 7 vom 18.02.2017 Seite 7

    Management & Recht

    Wer falsch fährt, hat Pech

    Gesetzliche Unfallversicherung Ob Unfälle auf dem Arbeitsweg entschädigt werden, hängt oft von Kleinigkeiten ab. Die Berufsgenossenschaft zahlt in der Regel nur, wenn der direkte Weg genommen wird. Doch es gibt Ausnahmen.

    Wer von seinem Arbeitsweg abkommt, der steht im Regelfall nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht grundsätzlich entschieden. Das Gesetz regele, dass nur der „unmittelbare Weg“ versichert sei. E

    [6690 Zeichen] € 5,75

    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 31 vom 06.08.2016 Seite 7

    Management & Recht

    Zwei Ausbildungen, eine Probezeit?

    Azubis darf vom Ausbildungsbetrieb innerhalb der – maximal vier Monate dauernden – Probezeit ohne Begründung gekündigt werden. Schließt sich ein weiteres Ausbildungsverhältnis an, gilt dafür erneut eine Probezeit. Besteht aber zu dem vorherigen Ausbi

    [887 Zeichen] € 5,75