Wer falsch fährt, hat Pech
Gesetzliche Unfallversicherung Ob Unfälle auf dem Arbeitsweg entschädigt werden, hängt oft von Kleinigkeiten ab. Die Berufsgenossenschaft zahlt in der Regel nur, wenn der direkte Weg genommen wird. Doch es gibt Ausnahmen.
Wer von seinem Arbeitsweg abkommt, der steht im Regelfall nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht grundsätzlich entschieden. Das Gesetz regele, dass nur der „unmittelbare Weg“ versichert sei. E
[6690 Zeichen]
€ 5,75