Urheberschutz für Gebrauchsdesign
BGH nimmt Systemwechsel vor – Auch für Gestaltung von Gebrauchsgegenständen gilt Urheberrechtsschutz – „Bahnbrechendes Urteil“
Karlsruhe. Für die Gestaltung von Gebrauchsgegenständen gilt künftig Urheberrechtsschutz, genau wie für die Werke „echter, zweckfreier Kunst“. Der Systemwechsel, den der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung vornimmt, hat unabsehbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Nutzung industriell hergestellter Produkte.
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