Vorsteuerabzug wieder möglich
Bundesfinanzministerium folgt einem Urteil des Bundesfinanzhofs
Bonn, 10. Mai. Ein Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen und Verpflegungen anlässlich einer Geschäftsreise des Unternehmers oder einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers den Vorsteuerabzug unter den weiteren Vorauss
[1085 Zeichen]
€ 5,75