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    Lebensmittel Zeitung 02 vom 10.01.2003 Seite 030

    Recht

    Drittmarken auf "Dresdner Stollen"

    Bundesgerichtshof hält sie auf der Verpackung für zulässig - Kollektivmarken des Schutzverbandes müssen aber dominant bleiben

    Karlsruhe, 9. Januar. Auf der Verpackung von "Dresdner Christstollen" sind auch Drittkennzeichen zulässig, sie dürfen aber nicht optisch dominant gegenüber der Kollektivmarke "Dresdner Christstollen" ins Auge fallen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

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