Saftwerbung war nicht irreführend
LG Nürnberg-Fürth: Die Bezeichnung "Säfte" für Fruchtnektare ist nicht wettbewerbswidrig / Von Diethard Wiechmann
Nürnberg, 13. August. "Die Bewerbung von Dittmeyer's Punica unter der Bezeichnung "Säfte" ist nicht irreführend. Es gibt nämlich keine Verkehrsauffassung dahin, daß die Bezeichnung "Säfte" mit "Fruchtsäfte i.S.d. § 1 Fruchtsaft VO" gleichgesetzt werden".
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