Duplo-Aktion kein Verstoß gegen Preisbindung
Kartellsenat des Bundesgerichtshofs: Ferrero-Werbeaktion wirkt sich auf den Handel wegen kurzer Zeitspanne nicht spürbar aus
Karlsruhe, 10. April. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verkaufsförderungsaktion des Süßwarenherstellers Ferrero "nur für kurze Zeit: 1 Riegel extra" für zulässig erklärt und darin keinen Verstoß gegen § 14 GWB (verbotene Preisbindung gegenü
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