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    Lebensmittel Zeitung 15 vom 11.04.2003 Seite 038

    Recht

    Duplo-Aktion kein Verstoß gegen Preisbindung

    Kartellsenat des Bundesgerichtshofs: Ferrero-Werbeaktion wirkt sich auf den Handel wegen kurzer Zeitspanne nicht spürbar aus

    Karlsruhe, 10. April. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verkaufsförderungsaktion des Süßwarenherstellers Ferrero "nur für kurze Zeit: 1 Riegel extra" für zulässig erklärt und darin keinen Verstoß gegen § 14 GWB (verbotene Preisbindung gegenü

    [4610 Zeichen] € 5,75