Bundesgerichtshof definiert "Dauertiefpreise"
Die Karlsruher Richter unterscheiden nach der Art der Produkte - BVL: Fragen der praktischen Anwendung nicht geklärt
Karlsruhe, 3. Juni. "Werden in einem Lebensmittelmarkt lagerfähige Produkte mit dem Begriff "Dauertiefpreise" beworben, rechnet der Verkehr nicht nur damit, dass die Preise unter den sonst üblichen Marktpreisen liegen; er erwartet auch, dass die entsprech
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