Kennzeichnung von Babynahrung
Brüssel, 7. Juli. Zufällige Verunreinigungen von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) müssen bis zu einer Konzentration von 0,9 Prozent - beziehungsweise 1 Prozent bis zum Jahr 2003 - auch dann nicht kenntlich gemacht werden, wenn
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