Anzeigepflicht ist zu beachten
Futtermittelhersteller müssen Betrieb der Überwachung melden
Bonn, 23. September. Sämtliche Betriebe, die gewerbsmäßig Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen sich bis zum 1. November 2004 bei der zuständigen Futtermittelüberwa
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