Niederlage der Wettbewerbszentrale
OLG Nürnberg sieht in Werbung reklamehaft übertriebene Selbstanpreisung und keine Irreführung
Nürnberg, 1. September. " Die Bewerbung von Non-Food-Produkten in einer Anzeige mit den Schlagworten "Premium, Leistungsgarantie, ausgezeichnet" ist zwar mehrdeutig, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher versteht die Aussage allerdi
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