VG Trier verbietet den "Strohwein"
Trier, 3. Juni. "Strohwein" darf in Deutschland nicht hergestellt werden. Dies entschied vor kurzem das Verwaltungsgericht Trier. Die Verwaltungsrichter untersagten damit einem Winzer von der Mosel, die Trauben erst auf frischem Stroh zu trocknen und dann
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