Gericht rügt Fruchtsaft von Netto
Nürnberg. Ein Getränk, das auf der Verpackung Himbeeren und Rhabarber abbildet, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) gegen Nett
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