Bounty geschützt vor Nachahmungen
Karlsruhe. Die Form des Schokoriegels „Bounty“ mit den typischen abgerundeten Ecken und drei wellenförmigen Erhebungen auf der Oberseite genießt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: I ZR 23/14) Markenschutz. Ein türkischer Hersteller h
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