Hasseröder-Camp in Sat.1 war zulässig
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass der TV-Sender Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritt, indem er im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das sogena
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