Ritter Sport klagt nicht gegen Stiftung
Waldenbuch. Die Stiftung Warentest muss nicht befürchten, für die finanziellen Folgen der falschen Beurteilung von Ritter Sport Nussschokolade aufkommen zu müssen. Das Unternehmen verzichtet auf eine Schadenersatzklage, wie Ende vergangener Woche bekannt
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