Klagebeteiligung ist Knackpunkt
Beim Thema EU-Verbandsklagenrichtlinie steht die Bundesregierung zunehmend unter Zeitdruck. Als politische Lehre aus dem Dieselskandal müssen die Umsetzungsregelungen, so die EU-Anforderung, ab dem 25. Juni in deutschem Recht angewendet werden. Brüss
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