„Das Arbeitszeitgesetz sollte geändert werden“
Berlin. An Sonn- und Feiertagen darf in Deutschland nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gearbeitet werden. Im vergangenen Herbst kippte das Bundesverwaltungsgericht die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung, die unter anderem die Sonntagsarbeit in Call-Centern und Videotheken erlaubte. Im LZ-Interview fordert Gero Furchheim, Präsident des Bevh, die Politik zum Handeln auf.
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