Saunasteuer: Pakete schnüren ist erlaubt
Berlin. Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF)darf die Sauna-Leistung, die seit 1. Juli mit 19 Prozent Umsatzsteuer veranschlagt werden muss, mit anderen nicht begünstigten Leistungen wie Frühstück oder Internet in der Rechnung in einem Sammelpost
[871 Zeichen]
€ 5,75