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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 44 vom 31.10.2015 Seite 1

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    Saunasteuer: Pakete schnüren ist erlaubt

    Berlin. Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF)darf die Sauna-Leistung, die seit 1. Juli mit 19 Prozent Umsatzsteuer veranschlagt werden muss, mit anderen nicht begünstigten Leistungen wie Frühstück oder Internet in der Rechnung in einem Sammelpost

    [871 Zeichen] € 5,75