Ärger über BGH-Urteil
Anonyme Bewertungen Hoteliers reagieren mit Unverständnis
KARLSRUHE/STUTTGART. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gesprochen (AZ: VIZR345/13). Auf Bewertungsportalen dürfen User sich weiterhin anonym äußern. Und Portalbetreiber dürfen selbst bei Persönlichkeitsverletzungen und unwahren Behauptu
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