Vorbeugung für den Krisenfall
Rückverfolgbarkeit für Lebens- und Futtermittelunternehmen sind ab Januar 2005 Pflicht
Ab 1. Januar 2005 müssen Unternehmen die " Rückverfolgbarkeit" ihrer Ware gewährleisten. Die Agrarzeitung Ernährungsdienst hat nachgefragt, wie eine Aufsichtsbehörde die Umsetzung in der Praxis beurteilt. Dazu Stellung genommen hat Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Leiterin des Futtermittelkontrolldienstes im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg.
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