Corngluten werden Futtermittel
Brüssel/Mö - Corngluten werden nicht mehr als Rückstandsprodukt bei der Verarbeitung (Zolltarifposition 2303) verzollt, sondern als Futtermittel (Zolltarifposition 2309). An der Tatsache der zollfreien Einfuhr, selbst bei bis zu 15 Prozent Siebrückstände
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