Kurz notiert
HAMBURG. Im juristischen Streit um den Einsatz von Heizpilzen sind Hamburger Gastronomen vor dem Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz unterlegen. Die Richter gaben dem Bezirk Altona Recht, der die Benutzung von Heizpilzen in Außengastronomieflächen
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