Kartellbußen sind keine Knöllchen
Wettbewerbsrechtler bewertet Bußgeldpraxis des Kartellamts als verfassungswidrig
Berlin. Für gebeutelte Kartellverdächtige besteht Hoffnung. Die umstrittene Kartellrechtspraxis, nach der Unternehmen bei Kartellverstößen mit bis zu 10 Prozent ihres Konzernumsatzes zur Kasse gebeten werden können, kommt möglicherweise auf den Prüfstand
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