Anforderungen steigen
Zum 1. August 2009 tritt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft
Stuttgart. Am 1. August kommt der Eignungsnachweis wieder: Ausbildungsbetriebe müssen künftig wieder belegen können, dass ihre Ausbilder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung erworben haben
[3344 Zeichen]
€ 5,75