Anwalt: Gekaufte Rankings rechtswidrig
Online-Vertrieb Bei den großen Portalen können sich Hotels gegen Provision bessere Listenplätze kaufen.
Stuttgart. Die großen Portale handeln nicht gesetzeskonform, wenn Hoteliers sich klammheimlich hochkaufen können. Das macht Peter Hense, Rechtsanwalt bei Spirit Legal in Leipzig, deutlich. Und dennoch: Einen besseren Listenplatz gegen mehr Geld könne
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