BGH stärkt Bewertungen
Urteil Meinungsfreiheit geht vor / Portale immer wichtiger
KARLSRUHE/STUTTGART. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkt mit einem Urteil Bewertungen im Internet. Demnach müssen Dienstleister wie Hoteliers, Gastronomen, Ärzte, Friseure und Steuerberater grundsätzlich Bewertungen ihrer Arbeit auf Online-Po
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