Rabattgrenze nicht für Luxusgut
18 000 DM-Uhr gehört nicht zu "Waren des täglichen Bedarfs"
Wie.München, 5. Januar. Das Verbot, auf "Waren des täglichen Bedarfs im Einzelverkauf" einen höheren Barzahlungsrabatt als drei Prozent zu gewähren, gilt nicht für sogennante Luxusgüter. Dies entschied das Oberlandesgericht München.
Die Münchener Oberla
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