Umstrittenes Klagerecht
Bei E-Commerce sollte Anbieter-Wohnsitz maßgebend sein
Wie./vwd. Brüssel, 11. November. Das Klagerecht im elektronischen Geschäftsverkehr soll sich nach dem Sitz des Anbieters richten und nicht nach dem Wohnort des Konsumenten. Das forderten 14 Verbände von Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, im An
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