Sonderzahlung nicht für Dauerkranke
Wie/vwd/AP. Kassel, 26. September. Ein Arbeitnehmer, der das ganze Jahr über krank ist und dessen Beschäftigungsverhältnis nur noch formal besteht, hat keinen Anspruch auf Sonderzahlungen. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel mit einem am Donnerstag let
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