"Kalbsleberwurst" muß keine Kalbsleber enthalten
Deutscher Verbraucher wird nicht in die Irre geführt - Kalbfleisch ist aber immer als Zutat zu verwenden
Wie./vwd. Brüssel, 15. August. Nach deutschen Grundsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist es zulässig, "Kalbsleberwurst" zu vermarkten, die keine Kalbsleber enthält, sondern Schweineleber. Das unter dieser Verkehrsbezeichnung verkaufte Lebensmittel
[3091 Zeichen]
€ 5,75