Sicherstellung der Rückstandsfreiheit
Wie./AgE. Bonn, 14. Mai. Wer Hühnereier oder Eiprodukte in Verkehr bringt, muß künftig durch betriebseigene Kontrollen und Nachweise sicherstellen, daß darin keine Rückstände verbotener oder nicht zugelassener Stoffe enthalten sind beziehungsweise, daß di
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