Die Kasseler Steuersatzung ist nichtig
Karlsruhe: Verpackungssteuer läuft dem Kooperationsprinzip im Abfallrecht zuwider
Wie. Karlsruhe, 14. Mai. Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag voriger Woche die Verpackungssteuersatzung der Stadt Kassel für nichtig erklärt.
Dies hat zur Folge, daß die Stadt Kassel, die von 1992 bis 1997 rund 2,5 Mio. DM durch diese Steuer
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