Lockerung beim Ladenschluß in NRW
Wie. Düsseldorf, 24. Juni. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können selbst eine Entscheidung über den Ladenschluß treffen. Ab 1. Juli 1999 ist es jeder Stadt und Gemeinde freigestellt, ob und wann sie an vier verkaufsoffenen Sonntagen und sechs Werktage
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