Abfindung für zu weiten Arbeitsweg
Wie./vwd. Kassel, 4. Juni. Beschäftigte, die ihre Stelle aufgeben, weil ihnen wegen der Verlegung des Betriebs der künftige weitere Arbeitsweg nicht zumutbar ist, können vom Arbeitgeber eine finanzielle Abfindung verlangen.
Dabei müsse auch der starke I
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€ 5,75