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    TextilWirtschaft Nr. 17 vom 25.04.1996 Seite 010

    BTE-MITTEILUNGEN

    Azofarben

    Pigmentanteil eher gering

    Bekanntlich ist der Verkauf von Textilien (sowie Schuhen und Lederwaren), die mit Azofarben gemäß Bedarfsgegenständeverordnung behandelt wurden, ab 1. Oktober 1996 verboten. Nur für Pigment-gefärbte Ware gibt es längere Fristen. Diese darf noch bis 31. Mä

    [1395 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft Nr. 51 vom 21.12.1995 Seite 008

    BTE-MITTEILUNGEN

    Einkauf

    Neue AZO-Aufkleber verwenden!

    Die bei der nächsten Orderrunde bestellte Ware fällt praktisch vollständig (Ausnahme Pigmentfärbung) unter das ab 1. Oktober 1996 geltende Verbot, mit AZO-Farben gefärbte Textilien zu vertreiben. Da empfindliche Strafen drohen, sollte jeder Kaufmann bei d

    [1847 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft Nr. 21 vom 25.05.1995 Seite 008

    BTE-MITTEILUNGEN

    AZO-Farben

    Fristverlängerungen vorgeschlagen

    Das Bundesgesundheitsministerium hat in einem Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung die Fristen für den Verkauf und Import von mit AZO-Farben behandelter Ware verlängert. In Kraft treten kann diese allerdings erst, wenn der Bundesrat zusti

    [1587 Zeichen] € 5,75