Azofarben
Pigmentanteil eher gering
Bekanntlich ist der Verkauf von Textilien (sowie Schuhen und Lederwaren), die mit Azofarben gemäß Bedarfsgegenständeverordnung behandelt wurden, ab 1. Oktober 1996 verboten. Nur für Pigment-gefärbte Ware gibt es längere Fristen. Diese darf noch bis 31. Mä
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€ 5,75