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    Lebensmittel Zeitung 51 vom 18.12.2015 Seite 20

    Recht und Politik

    Analyse

    Das Anzapfverbot ist nicht ganz tot

    Anmerkungen zur Entscheidung des OLG Düsseldorf im Fall geforderter Hochzeitsboni durch Edeka / Von Rainer Lademann

    Frankfurt. Das Bundeskartellamt hat sich mit seinem Fokus auf die Produktkategorie Sekt im Verfahren um sogenannte Hochzeitsrabatte aus der Übernahme Plus durch Edeka selbst ein Bein gestellt. Die Top-Hersteller der Kategorie verhandeln seit Jahren auf Augenhöhe mit dem LEH. Offenbar ein nicht zweckdienliches Beispiel, um daran die Abhängigkeit der Lieferanten und einen Verstoß gegen das Anzapfverbot nachzuweisen.

    [4693 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 42 vom 17.10.2014 Seite 024

    Recht und Politik

    Analyse

    Bundeskartellamt lässt einige Fragen offen

    Die Sektoruntersuchung zum Lebensmittelhandel weist methodische Schwächen auf / Von Rainer Lademann

    Hamburg. Der Wettbewerb im Lebensmittelhandel (LEH) wird vom Kartellamt zunehmend kritisch beobachtet. Die Sektoruntersuchung sollte zentrale Fragen zur Marktmacht in der Branche klären, bleibt jedoch viele Antworten schuldig.

    [4640 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 42 vom 17.10.2014 Seite 24

    Recht und Politik

    Analyse

    Bundeskartellamt lässt einige Fragen offen

    Die Sektoruntersuchung zum Lebensmittelhandel weist methodische Schwächen auf / Von Rainer Lademann

    Hamburg. Der Wettbewerb im Lebensmittelhandel (LEH) wird vom Kartellamt zunehmend kritisch beobachtet. Die Sektoruntersuchung sollte zentrale Fragen zur Marktmacht in der Branche klären, bleibt jedoch viele Antworten schuldig.

    [4640 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung Nr. 21 vom 22.05.1998 Seite 030

    Recht

    Die Auswirkungen der Kartellnovelle

    Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis unter die Lupe genommen/Von Rainer Lademann

    Hamburg, 20. Mai. Mit der 6. GWB-Novelle soll erstmals der nicht nur gelegentliche Verkauf unter Einstandspreis untersagt werden, sofern dieser nicht sachlich gerechtfertigt ist. Dabei hat der Gesetzgeber den Untereinstandspreis dahingehend definiert, daß

    [4837 Zeichen] € 5,75