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    HORIZONT Nr. 45 vom 05.11.1998 Seite 053

    Medien Print Funk Fernsehen

    CLT-Ufa geht gegen den Kartellamts-Beschluß vor

    LUXEMBURG Die CLT-Ufa hält weiter an dem Ziel fest, ihren Premiere-Anteil von 37,5 auf 50 Prozent zu erhöhen, und hat beim Berliner Kammergericht Beschwerde gegen den Beschluß des Bundeskartellamts vom 5. Oktober eingelegt. Das Bundeskartellamt hatte die

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    HORIZONT Nr. 41 vom 08.10.1998 Seite 010

    Nachrichten

    CLT-Ufa darf ihren Anteil an Premiere nicht erhöhen

    LUXEMBURG Das Bundeskartellamt hat die geplante Aufstockung der CLT-Ufa- Anteile am Pay-TV-Sender Premiere untersagt. Als Begründung habe die Berliner Behörde auf die von der Kirch-Gruppe beabsichtigte Anteilserhöhung an Premiere verwiesen, teilte die CLT

    [586 Zeichen] € 5,75