Kartellamt schaut weiter auf Edeka
Berlin. Im Kartellfall wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§20 Abs.3 GWB) gegen Edeka ist noch kein Ende in Sicht. "Es ist schwer, die Grenze zwischen normalen Vertragsbeziehungen und Marktmissbrauch zu ziehen", so Eva-
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