Luxus rechtfertigt Vertriebsverbot auf Amazon
Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zu Plattformverboten – Unterlegener Händler zieht vor Bundesgerichtshof
Frankfurt. Hersteller von Luxusware können ihren Händlern untersagen, ihre Ware auf Amazon anzubieten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Zwist zwischen Coty und Akzente entschieden. Pauschale Plattformverbote seien nach der Vertikal-Verordnung freistellungsfähig und daher keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
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