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    Lebensmittel Zeitung 5 vom 05.02.2016 Seite 1

    Seite 1

    Kartellopfer erhalten Akteneinsicht

    Gericht gibt Akten im Zuckerkartell frei – Belege zur Schadenshöhe

    Bonn. Das Bundeskartellamt verschickt umkämpfte Aktenstücke zum Zuckerkartell. Die Kläger in den zahlreichen Schadenersatzprozessen haben damit nun brisantes Beweismaterial gegen die Zuckerhersteller in der Hand.

    [1185 Zeichen] € 5,75