Schlappe für Kartellamt
Bonn, 10. November. Auch im zweiten Kartellbußgeldverfahren wegen des Boykottaufrufs von Konkurrenten der Duales System Deutschland AG (DSD) muss das Bundeskartellamt eine Schlappe hinnehmen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit einem Beschluss vom 18. O
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