Einstandspreis-Regeln nicht geändert
Bundeskartellamt soll aber seine Auslegungsgrundsätze anpassen - Kartellnovelle verabschiedet
Bonn, 23. Juni. Der vom Bundestag in der letzten Woche abgesegnete Kompromiss zur Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält auch Verschärfungen bei der Missbrauchsaufsicht. Ein generelles Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis l
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