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    Lebensmittel Zeitung 06 vom 09.02.2007 Seite 004

    Handel

    Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Rossmann

    300000 Euro wegen Verkäufen unter Einstandspreis - Händler darf Werbekostenzuschüsse nur begrenzt in die Preise einfließen lassen

    Frankfurt, 8. Februar. Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 300000 Euro gegen den Drogeriemarktfilialisten Rossmann verhängt, weil er Produkte unter Einstand verkauft hat. Damit hat die Behörde erstmals Position bezogen, ob und wie Händler We

    [3897 Zeichen] € 5,75