Eine Abmahnung genügt völlig
Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
Frankfurt, 7. März. Wenn mehrere Unternehmen eines Konzerns, die durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden, einen Wettbewerbsverstoß mit jeweils getrennten Schreiben dieses Anwalts abmahnen, kann darin eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlass
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