Wertsteigerung durch Frühwarnsysteme
Risikomanagementsysteme sind Pflicht, Risikoberichte noch die Ausnahme / Von Matthias Heiden, Sebastian von Garnier und Heinz-Jürgen Weiss*
Risikokontrolle und die Einführung von Risikomanagementsystemen sind für Aktiengesellschaften verpflichtend vorgeschrieben. Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sind seit 1998 vor allem Vorstände gefordert, ein Überwachungssystem einzurichten, das Risiken und Gefahren frühzeitig erkennt. Außerdem müssen die Unternehmen mögliche Risikopotenziale in ihrem Lagebericht spätestens im Geschäftsbericht 1999 dokumentieren. Eine Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes und der Managementberatung Arthur Andersen zeigt: In den Geschäftsberichten der Handelsunternehmen sind Risikoberichte noch die Ausnahme.
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