TV-Werberecht
Medienanstalten überarbeiten die Werberichtlinien / Cross-Promotion in Senderfamilien gilt als Werbung
Aufsicht erschwert Familienbande
Frankfurt / Die TV-Sender der CLT-Ufa (RTL-Sender, Vox) und der Kirch-Gruppe (Sat 1, Pro Sieben, Kabel 1, DSF, N 24) müssen sich die Cross-Promotion innerhalb ihrer jeweiligen Senderfamilie in Zukunft teuer erkaufen. Der Grund: In der aktuellen Fassung de
[3735 Zeichen]
€ 5,75