Weiterhin keine Klarheit über Verbot von Ebay-Verkäufen
Am 21. April 2009 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Ranzenhersteller Sternjakob (Hauptmarken: Scout, 4You) einem Händler nicht die Belieferung verweigern darf, weil dieser die Ranzen über Ebay verkauft. Sternjakob hatte argumentiert, dass
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