Azofarben
Prüfungs-Moratorium im Handel erwartet
Seit letztem Dienstag, dem 1. Oktober 1996, dürfen im Handel keine Textilien mehr verkauft werden, die mit Azofarben gemäß Bedarfsgegenständeverordnung behandelt wurden. Zwar soll die Verkaufsfrist nach einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium
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