Trier zahlt Steuer nicht allen zurück
TRIER. Nicht alle Hoteliers bekommen die entrichtete Bettensteuer von der Stadt Trier wieder zurückgezahlt, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht die Steuer für Geschäftreisende für unzulässig erklärt hat. Nur diejenigen, die unmittelbar nach dem Erhalt
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